🏡 Erbfolge bei Immobilien: Jetzt schenken oder später vererben?
Wer Immobilienbesitz hat, steht irgendwann vor der Frage: Soll ich mein Haus oder meine Wohnung erst im Erbfall weitergeben – oder schon zu Lebzeiten? Gerade im Raum Kernen im Remstal beschäftigen sich viele Eigentümer mit dieser wichtigen Entscheidung.
In diesem Beitrag zeigen wir, wann eine vorweggenommene Erbfolge bei Immobilien sinnvoll ist, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt – und worauf man unbedingt achten sollte.
✅ Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge bei Immobilien?
Die vorweggenommene Erbfolge meint die Übertragung von Vermögen – insbesondere Immobilien – noch zu Lebzeiten. Das bedeutet: Eltern schenken beispielsweise ihrem Kind ein Haus oder Grundstück bereits heute, nicht erst nach ihrem Tod.
Das kann viele Vorteile haben – aber auch Risiken, über die man sich bewusst sein sollte.
🏠 Warum eine Immobilie schon zu Lebzeiten übertragen?
Für eine lebzeitige Übertragung sprechen viele Gründe:
- 👨👩👧 Kinder beim Start ins Leben unterstützen – z. B. durch eine Schenkung oder Überlassung eines Bauplatzes.
- 🧱 Erbschaftssteuer sparen – durch geschickte Nutzung von Freibeträgen.
- 👔 Nachfolge im Familienunternehmen frühzeitig regeln.
- 🧾 Rechtssicherheit schaffen, z. B. bei mehreren Kindern oder Patchwork-Familien.
Gerade in Immobilienfragen ist eine frühzeitige und durchdachte Planung entscheidend. In Kernen und Umgebung beraten wir Sie gerne persönlich dazu.
⚠️ Aber Vorsicht: Geschenkt ist geschenkt!
Wer eine Immobilie überträgt, gibt viel Verantwortung – und Rechte – ab. Wichtig zu wissen:
Was weg ist, ist weg.
Eine Rücknahme ist in der Regel nicht möglich.
Deshalb sollte man sich nicht nur von steuerlichen Überlegungen leiten lassen, sondern auch die persönliche Lebenssituation und Zukunftssicherheit bedenken.
🏡 Kann ich nach der Übertragung weiter im Haus wohnen?
Ja – und genau dafür gibt es vertragliche Regelungen, die die Interessen der Schenkenden schützen. Besonders wichtig:
🔒 Wohnrecht
Wer das Wohnrecht vertraglich sichert, darf die Immobilie lebenslang selbst nutzen. Das gilt auch nach der Schenkung. Wichtig:
- Das Wohnrecht gilt nur für den Eigenbedarf.
- Vermietung oder Verkauf ist ausgeschlossen.
💶 Nießbrauchrecht
Der Nießbrauch geht noch weiter: Der Übergeber darf die Immobilie selbst nutzen oder vermieten – und die Einnahmen behalten.
Diese Regelung ist sinnvoll, wenn z. B. die Mieteinnahmen zur Altersvorsorge dienen sollen.
💸 Rente oder Pflege im Gegenzug?
Ein weiteres Modell ist die Vereinbarung einer lebenslangen Rente oder einer Pflegeverpflichtung im Übergabevertrag. Die Sicherheit für den Übergeber kann dabei durch eine Reallast im Grundbuch gewährleistet werden.
📋 Was ist bei der Immobilienübertragung zu beachten?
Die Übertragung einer Immobilie ist juristisch und steuerlich komplex. Für Eigentümer in Kernen und im Remstal empfiehlt sich:
- ✅ Beratung durch eine*n Notar*in (z. B. für die Gestaltung des Übergabevertrags)
- ✅ Steuerliche Prüfung der Freibeträge durch den Steuerberater
- ✅ Klare Kommunikation mit den zukünftigen Erben
Kommt es im Zuge der Vermögensübertragung zu einem Verkauf statt einer Schenkung, stellt sich oft die Frage nach den Maklerkosten. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zum Bestellerprinzip – Wer zahlt den Makler?.
Für Grundstücke und Immobilien ist in der Regel eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
💡 Fazit: Immobilienübergabe mit Weitblick regeln
Die vorweggenommene Erbfolge bietet bei Immobilien viele Vorteile – von der Steuergestaltung bis zur klar geregelten Nachfolge. Gleichzeitig ist sie ein großer Schritt, der gut überlegt und rechtlich sauber umgesetzt sein sollte.
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